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Erklärung zur Barrierefreiheit   

Die Hochschule Wismar ist sehr bemüht, ihre Webangebote und ihre mobilen Anwendungen in Einklang mit dem Landesgesetz (Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BWebVO M-V vom 23. September 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind die Anforderungen aus Artikel 4, 5 und 7 der Richtlinie (EU) über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie 2016/2102). 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Lernplattform Stud.IP - https://studip.hs-wismar.de.  

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen   

Die Hochschule Wismar verbessert kontinuierlich das Angebot an barrierefreien Inhalten. Aufgrund von technischen Beschränkungen der zentralen Website bzw. der Rahmenbedingungen von konfigurierbaren Webapplikationen können derzeit nicht alle Anforderungen umgesetzt werden. Durch diverse abgeschlossene Projekte bzw. durch eine stetige Verbesserung der technischen Möglichkeiten konnte bereits ein hoher Grad in der Umsetzung erreicht werden. 

Die zentrale Website und die mobilen Anwendungen sind teilweise in Einklang mit der BWebVO M-V vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte   

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind nicht mit der BWebVO M-V vereinbar: 

Es können Einschränkungen bei der Nutzung der Navigationsstruktur von Webseiten bzw. Web-Anwendungen auftreten, 

  • teilweise sind keine Alternativtexte zu Grafiken oder Bildern vorhanden, 

  • Video-Formate enthalten keine Audiodeskription, nur einige Untertitel, 

  • teilweise können keine barrierefreien PDFs angeboten werden, 

  • die Webseiten und Web-Anwendungen sind teilweise nicht ohne Maus nutzbar 

  • Kontakt-Teaser erscheinen nicht in der Leseansicht. 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit   

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2021 erstellt. 

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben   

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: 
Senden Sie uns über das Feedback-Formular  einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung der Barriere. 

5. Durchsetzungsverfahren   

Um zu gewährleisten, dass Stud.IP den Anforderungen gemäß BWebVO M-V genügt, können Sie über diese Funktion Rückmeldung geben. 

Falls Sie von uns, der Hochschule Wismar, innerhalb der vorgesehenen Frist keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der beschriebenen Ombudsfunktion (www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Ueberwachungsstelle/) wenden. Die Überwachungsstelle M-V ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V. Derzeit ist ein Formular für das Durchsetzungsverfahren im Aufbau. Während dieser Zeit können sich Endnutzer mit ihrem Anliegen per E-Mail an ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de wenden. 

Sie können sich an die Schwerbehindertenvertretung der Hochschule Wismar oder die Behindertenbeauftragte (das ist die Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen oder psychischen Erkrankungen) der Hochschule Wismar wenden. 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Landesrecht M-V wird hingewiesen.